Datenschutzhinweis für Bewerbungen
Dieser Hinweis erklärt nach Art. 13 DSGVO, was mit Ihren Daten geschieht, wenn Sie sich über dieses Karriereportal bewerben.
Verantwortlicher
Verantwortlich für die Verarbeitung ist Nordwerk Maschinenbau. Datenschutzfragen und Anträge zu den Rechten unten richten sich an die folgende Stelle.
Die Anschrift des Verantwortlichen und der Kontakt zum Datenschutz sind noch nicht hinterlegt. Der Betreiber dieses Portals ergänzt sie vor dem Start über die Einstellung PORTAL_IMPRINT_TEXT.
Welche Daten verarbeitet werden
- Pflichtangaben: Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse. Ohne sie ist keine Bewerbung möglich.
- Pflichtangaben sind auch die Antworten auf die Fragen der Stelle; ohne sie kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden. Freiwillig sind Telefonnummer, frühester Beginn, gewünschter Umfang, hochgeladene Unterlagen (Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse), die Angabe zur Schwerbehinderung und der Hinweis auf Unterstützungsbedarf im Gespräch.
- Freiwillig und besonders geschützt: die Angabe einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung, auf Wunsch mit einem Hinweis auf Unterstützungsbedarf. Die Angabe sehen das Recruiting und die Schwerbehindertenvertretung. Der Betriebsrat wird nur darüber unterrichtet, dass eine Bewerbung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen eingegangen ist (§ 164 Abs. 1 SGB IX). Fachbereich und Interviewer sehen die Angabe nicht.
- Im Verlauf des Verfahrens: Nachrichten, Termine und der Stand der Bewerbung.
- Nicht gefragt wird nach Foto, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder dem bisherigen Gehalt.
- Technisch: Wir speichern Ihre IP-Adresse nicht dauerhaft; sie wird kurzzeitig zur Abwehr von Missbrauch verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dafür wird die Zahl der Anfragen je Netzwerkadresse begrenzt. Die Server des Hostings können die Adresse in ihren eigenen Protokollen führen (siehe „Auftragsverarbeiter und Hosting“).
Automatisches Auslesen des Lebenslaufs
- Aus einem hochgeladenen Lebenslauf werden Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer automatisch ausgelesen, und zwar durch ein KI-Sprachmodell, das in unserem Auftrag betrieben wird; es bewertet nicht und entscheidet nichts.
- Zweck: Vorbefüllen des Formulars, damit nichts abgetippt werden muss. Jedes Feld wird von der Person bestätigt (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Empfänger: der Auftragsverarbeiter, der das Sprachmodell betreibt; er verarbeitet den Lebenslauf nur nach Weisung. Anbieter und Ort stehen unter „Auftragsverarbeiter und Hosting“.
Zweck und Rechtsgrundlage
- Durchführung des Bewerbungsverfahrens: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 26 BDSG. Eine Einwilligung für das Verfahren selbst ist nicht nötig.
- Angabe zur Schwerbehinderung: freiwillig; die Verarbeitung dient der Ausübung von Rechten und Pflichten aus dem Schwerbehindertenrecht (Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO, § 26 Abs. 3 BDSG, §§ 164 und 178 SGB IX).
- Talentpool: nur mit gesonderter, befristeter und jederzeit widerrufbarer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO).
- Schutz vor Missbrauch des Formulars: berechtigtes Interesse am sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Wer Zugriff hat
- Das Recruiting: für alle Stellen, bis zur Löschung. Die Führungskraft, der Fachbereich und die am Gespräch Beteiligten: nur für die ausgeschriebene Stelle und nur, solange das Verfahren läuft.
- Der Betriebsrat im Rahmen der Anhörung vor einer Einstellung (§ 99 BetrVG): die Bewerbungsunterlagen und die Antworten auf die Fragen der Stelle. Die Unterlagen können Kontaktdaten enthalten; die im Formular eingegebenen Kontaktfelder (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) zeigen wir ihm nicht gesondert an.
- Die Schwerbehindertenvertretung, wenn die Angabe zur Schwerbehinderung gemacht wurde. Der Betriebsrat erfährt in diesem Fall nur, dass eine solche Bewerbung eingegangen ist (§ 164 Abs. 1 SGB IX).
- Dienstleister für Betrieb und Hosting verarbeiten Daten nur nach Weisung. Eine Weitergabe zu Werbezwecken gibt es nicht.
Auftragsverarbeiter und Hosting
Anbieter und Standort des Hostings und des KI-Sprachmodells, das Lebensläufe ausliest, sowie die Server-Protokolle des Hostings (welche Angaben, wie lange) sind vom Betreiber zu ergänzen. Der Betreiber hinterlegt sie vor dem Start über die Einstellung PORTAL_PROCESSORS_TEXT.
Speicherdauer
Eine Bewerbung wird 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens samt Unterlagen automatisch gelöscht. Vorher entsteht ein Statistiksatz ohne Personenbezug. Eine Sperre kann die Löschung aussetzen, etwa bei einem Rechtsstreit (§ 15 Abs. 4 AGG, § 61b ArbGG).
Im Talentpool bleiben Unterlagen nur mit Einwilligung und nur befristet.
Rechte
Bewerbende haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21) sowie das Recht, eine Einwilligung zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3).
Auf der persönlichen Statusseite lassen sich die Daten ansehen und herunterladen, die Bewerbung zurückziehen und alle Daten sofort löschen.
Außerdem besteht das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
Keine automatische Entscheidung
Über Bewerbungen entscheiden Menschen. Es gibt kein Profiling und keine automatische Bewertung, Sortierung oder Absage (Art. 22 DSGVO).
Cookies und Dritte
Dieses Portal setzt keine Tracking-Cookies und bindet keine Skripte, Schriften oder Bilder von Dritten ein. Einen Cookie-Banner braucht es deshalb nicht.
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Fassung 1